FAQ
Kandidieren können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören.
Ja. Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass auch remote arbeitende Kollegen ihr Wahlrecht (z. B. per Briefwahl) ausüben können.
Die Stimmabgabe erfolgt 2026 weiterhin per Urne oder Briefwahl. Die interne Kommunikation des Wahlvorstands darf jedoch digital erfolgen.
Ja, der Schutz beginnt mit der Aufstellung des Wahlvorschlags und wirkt bis zu sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses fort.
Ja, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Sie dürfen wählen, aber nicht selbst für den Betriebsrat kandidieren.
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