Voraussetzungen für die Kandidatur 2026
Das passive Wahlrecht: Wer ist wählbar?
Um als Kandidat bei der Betriebsratswahl anzutreten, müssen am Wahltag folgende Kriterien erfüllt sein:
- Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Betriebszugehörigkeit: Sie müssen seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören. (Dazu zählen auch Zeiten in anderen Betrieben desselben Unternehmens).
- Status: Sie müssen Arbeitnehmer des Betriebs sein. Leitende Angestellte sind per Gesetz von der Wahl ausgeschlossen.
Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten
Die Entscheidung, für den Betriebsrat zu kandidieren, darf nicht zu Benachteiligungen führen. Das Gesetz sieht daher einen besonderen Kündigungsschutz vor:
Wie groß wird der Betriebsrat?
Die Anzahl der Sitze im Betriebsrat ist nicht verhandelbar, sondern im Paragraf 9 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgeschrieben.
| In der Regel beschäftigte Arbeitnehmer | Anzahl der Betriebsratsmitglieder |
| 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer | 1 Person (Betriebsobmann/frau) |
| 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer | 3 Mitglieder |
| 51 bis 100 Arbeitnehmer | 5 Mitglieder |
| 101 bis 200 Arbeitnehmer | 7 Mitglieder |
| 201 bis 400 Arbeitnehmer | 9 Mitglieder |
| 401 bis 700 Arbeitnehmer | 11 Mitglieder |
| 701 bis 1.000 Arbeitnehmer | 13 Mitglieder |
| 1.001 bis 1.500 Arbeitnehmer | 15 Mitglieder |
Kleines Wahl-Lexikon
Aktives Wahlrecht: Das Recht zu wählen (ab 16 Jahren).
Passives Wahlrecht: Das Recht, selbst gewählt zu werden (ab 18 Jahren).
Stützunterschriften: Je nach Betriebsgröße müssen Wahlvorschläge von einer bestimmten Anzahl an Kollegen unterschrieben werden, um gültig zu sein.
Minderheitengeschlecht: Das Geschlecht, das im Betrieb in der Unterzahl ist, muss im Betriebsrat proportional vertreten sein.
